AGB für den Mietomnibusverkehr - AUSZUG -
§1 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch das Busunternehmen zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
§ 2 Leistungsinhalt
- Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend.
- Die Leistung umfasst in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
- Die vereinbarte Leistung umfaßt nicht :
- die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
- die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen.
- Die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
- Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen.
§ 3 Leistungsänderungen
- Leistungsänderungen durch das Busunternehmen sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und sofern die Abweichung nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.
- Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich.
§ 4 Preis und Zahlungen
- Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Mietpreis.
- Alle Nebenkosten ( z.B. Straßen- und Parkgebühren) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
- Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
- Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigung oder Verunreinigung entstehen, bleibt unberührt.
- Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

